Audentic Marktführer der Herzen – Projekt „Vereinsförderung“
Teilnahmebedingungen
1) Die Teilnahme an der Aktion „Audentic Vereinsförderung“ (nachfolgend: „Vereinsförderung“) über die Facebook-Fanpage der Audentic AG (https://facebook.com/audentic) richtet sich nach diesen Teilnahmebedingungen. Die Aktion wird nicht von Facebook unterstützt und steht zu Facebook in keiner Verbindung.
2) Alleiniger Initiator und verantwortlich für die Aktion ist:
Audentic AG
vertreten durch ihre Vorstände Dr. Holger Ludwig Riemer und Friedo vom Schemm
Alexanderstraße 54
45472 Mülheim an der Ruhr
D-45472 Mülheim/Ruhr
Fon +49 (0) 208 782 666-0
Fax +49 (0) 208 782 666-110
info@audentic.ag
Amtsgericht Duisburg, HRB 24936
3) Die Bewerbungsfrist für die Vereinsförderung startet am 02.11.2016, 0:00 Uhr und endet am 31.01.2017, 24:00 Uhr. Teilnahmeberechtigt ist jeder eingetragene Verein und jede Institution, die mit dem Beitrag der Vereinsförderung ein Projekt oder eine Veranstaltung auf z.B. auf sportlichen, kulturellen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Gebieten fortführen oder initiieren möchte. Vereine, die unmittelbar oder mittelbar eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen, Gewalt verherrlichen und/oder fördern, auf sonstige Weise dem Ruf oder dem Ansehen der Audentic AG schaden oder schaden können sowie Vereine, die im Zusammenhang mit der zahnärztlichen Berufsausübung stehen (Interessenvertretungen von Zahnärzten, Qualitätszirkel usw.) sind von der Teilnahme an der Vereinsförderung ausgeschlossen.
4) Im Rahmen der Vereinsförderung werden Förderbeiträge in Höhe von 1x 15.000 EUR, 1x 10.000 EUR sowie 1x 5.000 EUR vergeben. Die Vergabe der Förderbeiträge ist nicht an die Gemeinnützigkeit des Vereins geknüpft, so dass grundsätzlich auch Vereine und/oder Institutionen als Fördermittelempfänger in Betracht kommen, die keine Spendenquittungen ausstellen können. Entscheidend ist die Förderungswürdigkeit des Projekts an sich, die unter Berücksichtigung des jeweiligen Vereinsprojektes durch eine von der Audentic AG berufene Jury unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestimmt wird. Ein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Förderbeitrages wird durch die Teilnahme an der Vereinsförderung nicht begründet.
5) Die Teilnahme erfolgt online über die Facebook-Fanpage der Audentic AG (https://facebook.com/audentic). Teilnahmewillige Vereine können hier ihren Verein und ihr Projekt über eine Kombination aus der Abgabe eines „Gefällt-mir“/Like des Vereinsförderungs-Posts, der Abgabe eines „Gefällt-mir“/Like der „Audentic AG“ Fanpage und der Kommentierung des jeweiligen Posts mit eindeutig zuzuordnender Nennung des Vereins, der die Audentic Spende erhalten soll, sowie einer möglichst originellen/überzeugenden Begründung, warum gerade ihr Verein die Förderung erhalten soll, vorstellen.
6) Soweit Fotos gepostet werden trägt der Verein dafür Sorge, dass alle Personen, die auf Bildern zu sehen sind, ihr Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben haben und die Bilder auch sonst keine urheberrechtlich geschützten Inhalte aufweisen. Kommentare, die gegen die Facebook Richtlinien, gegen deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt.
7) Jeder Verein darf nur einmal für die Audentic Vereinsförderung vorgeschlagen / nominiert werden. Sollte der Verein mehrmals von Usern genannt werden, geht er nur einmal in die Preisvergabe ein. Die Teilnahme an der Vereinsförderung ist unentgeltlich. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. findet nicht statt.
8) Jeder User darf nur einen Verein vorschlagen/nominieren. Mehrfachnennungen werden ausgeschlossen bzw. nicht berücksichtigt. User müssen dabei keine Vereinsmitglieder sein.
9) Die ausgewählten Vereine werden nach Ende des Abstimmungsverfahrens zeitnah über die Förderung über die Facebook-Fanpage der Audentic AG und sonstige Unternehmenswebseiten der Audentic AG sowie schriftlich durch die Audentic AG informiert. Geförderte Vereine und/oder Institutionen erklären sich damit einverstanden.
10) Mit Einreichung von Posts zur Teilnahme an der Vereinsförderung gewähren die teilnehmenden Vereine der Audentic AG zeitlich, räumlich, inhaltlich und medial unbeschränkt alle Rechte zur Nutzung und Verwertung der hiermit überlassenen Posts im Rahmen der Vereinsförderung, insbesondere zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der Teilnehmer, insbesondere in der begleitenden Presse- und Medienarbeit. Die teilnehmenden Vereine sind diesbezüglich auch bereit, Statements und Interviews zu geben bzw. veröffentlichen zu lassen. Mit Einräumung der Möglichkeit, im Rahmen der Teilnahmebedingungen für die Vereinsförderung eine Förderung zu erhalten, sind alle Ansprüche aus oder aufgrund der vorstehenden Rechtsgewährung und Gestattung abgegolten. Eine weitere Vergütung findet nicht statt.
11) Die Audentic AG behält sich das Recht vor, die Vereinsförderung oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist. In solchen Fällen besteht zudem das Recht, die Teilnahmebedingungen der Vereinsförderung nach freiem Ermessen zu modifizieren. Die Audentic AG behält sich vor, die Wettbewerbsregeln zu korrigieren, sofern dies notwendig sein sollte.